Beitragsordnung

HSV Senftenberg e.V.
Auf der Grundlage der Satzung des Handballsportvereins Senftenberg e.V. §4 und §6 beschließt der Vorstand folgende Beitragsordnung:

Artikel 1
Grundsatz
Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten.

Artikel 2
Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Aufnahmegebühr für aktive Miglieder beträgt 5,- EUR
Jedes aktive erwachsene Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag von 90 EURO, jedes passive Mitglied 60 EURO.
Fördernde Mitglieder zahlen einen Mindestjahresbeitrag von 30 EUR.
Schüler, Studenten sowie Auszubildende entrichten einen Jahresbeitrag von 70 EURO.
Über eine zeitweilige Beitragsminderung (z.B. bei Arbeitslosigkeit) oder Beitragsbefreiung entscheidet auf Antrag der Vorstand.
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Beendigung der Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitslosigkeit u.s.w.), die eine Beitragserhöhung erfordern, sind vom Mitglied sofort anzuzeigen. Andernfalls kann der Verein Nachforderungen erheben.
Bei Veränderungen wie unter Punkt 4 und 5 beschrieben, wird die Änderung des Beitrages aber erst mit der nächsten Beitragsrechnung zum nächsten Kalenderhalbjahr wirksam.


Artikel 3
Fälligkeit des Beitrages
Der Mitgliedsjahresbeitrag muss in einem Zug bis zum 31.03. oder in zwei gleichen Hälften bis zum 31.03. und bis zum 30.09. des Kalenderjahres beglichen werden.
Neumitglieder zahlen im ersten Monat ihrer Mitgliedschaft anteilmäßig zum Kalenderjahr bzw. Halbjahr.
Der Mitgliedsbeitrag wird wie oben festgelegt nach Einverständnis des Mitglieds (Einzugsermächtigung) von dessen Konto eingezogen oder ist selbständig per Überweisung zu zahlen (Kontonummer hier).
Anfallende Gebühren im Falle einer Rücklastschrift gehen zu Lasten des Mitgliedes bzw. Kontoinhabers
Eine Rückzahlung von bereits gezahlten Beiträgen ist nicht möglich.
Der Verein kann das Mahnwesen aktivieren, falls das Mitglied oder deren Erziehungsberechtigte(r) in Zahlungsverzug geraten.
Die Mahn- und Bearbeitungsgebühren betragen für:

  • die Zahlungserinnerung: 0 EUR
  • die 1. Mahnung: 3 EUR
  • die 2. Mahnung: 5 EUR
  • die letzte Mahnung: 10 EUR
  • das Inkassoverfahren: entsprd. Inkassorechnung
  • das Gerichtsverfahren: entsprd. Urteil

Artikel 4
Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung des Vorstandes am 01. Januar 2017 in Kraft.