{"id":385,"date":"2024-03-13T22:12:08","date_gmt":"2024-03-13T21:12:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hsv-senftenberg.de\/?page_id=385"},"modified":"2025-04-04T11:29:08","modified_gmt":"2025-04-04T09:29:08","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hsv-senftenberg.de\/?page_id=385","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>HANDBALLSPORTVEREIN SENFTENBERG e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name<\/strong><strong> und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHandballsportverein Senftenberg\u201c. Er hat seinen Sitz in Senftenberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins Handballsportverein Senftenberg e.V. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabeordnung. Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Handballsports und der damit verbundenen k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung sowie der Pflege und F\u00f6rderung der allgemeinen Jugendarbeit. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Erm\u00f6glichung von Sport- und Spiel\u00fcbungen und Leistungen sowie die Durchf\u00fchrung sportlicher Veranstaltungen verwirklicht.                                                                          Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Mittelverwendung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.                              Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s. Stimmberechtigt sind Mitglieder in Versammlungen erst ab Vollj\u00e4hrigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein besteht aus<\/p>\n\n\n\n<p>a) ordentlichen Mitgliedern  <\/p>\n\n\n\n<p>b) au\u00dferordentlichen Mitgliedern und<\/p>\n\n\n\n<p>c) Ehrenmitgliedern<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Ordentliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die sich aktiv am Vereinsleben beteiligen, ohne R\u00fccksicht auf das Lebensalter  <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Au\u00dferordentliche Mitglieder sind die passiven und f\u00f6rdernden Mitglieder des Vereins.  <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.  <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Auf Antrag kann ein Mitglied das Ruhen seiner Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragen.             Dies kann insbesondere erfolgen bei l\u00e4ngeren Abwesenheiten (z.B. beruflicher Art, Ableistung des Wehrdienstes etc.) oder aufgrund besonderer famili\u00e4rer Gr\u00fcnde. W\u00e4hrend des Ruhens der Mitgliedschaft sind die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten ausgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; \u00dcber einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit der juristischen Person.                                                                   Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Quartals unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.                                                                                                                                           Ein Mitglied kann bei einem groben Versto\u00df gegen Vereinsinteressen mit sofortiger Wirkung durch den Beschluss des Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;                           Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied schriftlich bekannt zu machen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Wird die Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschlie\u00dfungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.                                                  \u00dcber Berufungen gegen Vereinsausschl\u00fcsse beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit endg\u00fcltig. Bis zum Abschluss des vereinsinternen Verfahrens ruhen die Rechte des Mitglieds.                                                                                                                                                     Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im R\u00fcckstand ist und seit Absendung des zweiten Mahnschreibens an die zuletzt dem Verein bekannt gegebene Adresse mehr als drei Monate vergangen sind. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Festsetzung der Jahresbeitr\u00e4ge erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.                     Der Vorstand wird weiterhin erm\u00e4chtigt eine Beitragsordnung zu erlassen. Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitrags- oder Umlagefrist befreit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) dem Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>b) dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>c) dem Kassenwart<\/p>\n\n\n\n<p>sowie aus weiteren 2 Vorstandsmitgliedern. Eine Personalunion ist unzul\u00e4ssig. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung den Vorsitzenden des Vereins vertritt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte,  <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung, <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,    <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Vorbereitung eines etwaigen Haushaltplans, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung,      <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge und Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Wahl des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstands werden f\u00fcr die Zeit von vier Jahren gew\u00e4hlt.                               Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann sich der Vorstand durch ein Ersatzvorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder durch Vorstandsbeschluss bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung erg\u00e4nzen.                                   Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Vorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen werden.                                               Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens             3 seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit, jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit entscheidet die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden (2.Vorsitzenden).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied &#8211; auch ein Ehrenmitglied &#8211; eine Stimme.                                Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zul\u00e4ssig.                                                                Die ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig: <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands, <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung,   <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Ernennung besonders verdienstvoller Mitglieder zu Ehrenmitgliedern und    <\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Weitere Aufgaben, soweit sich dies aus der Satzung, den Ordnungen oder nach dem Gesetz ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mindestens einmal in zwei Jahren, m\u00f6glichst im 1. Halbjahr, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.                                                                                                                                                      Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet wurde.                                                                                       Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich mit Gr\u00fcnden beantragt. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.                                                                                                                                   Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn einer der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden beantragt oder die im Vereinsinteresse angezeigt ist.                                                                                          F\u00fcr au\u00dferordentliche Versammlungen bestehen die gleichen Befugnisse und Vorgaben wie bei ordentlichen Versammlungen.                                                                                                                                    Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leiten die Versammlung.                                                                               Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an. F\u00fcr die \u00c4nderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.                    Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit die H\u00e4lfte der anwesenden Mitglieder dies ausdr\u00fccklich beantragt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Vereinsjugend<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Vereinsjugend geh\u00f6ren alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis 18 Jahre.                                       Die Vereinsf\u00fchrung f\u00fchrt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung selbstst\u00e4ndig.                                         Sie entscheidet \u00fcber die ihr zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel in eigener Zust\u00e4ndigkeit. Sie wird geleitet durch einen Jugendausschuss. Dieser wird in einer Jugendversammlung gew\u00e4hlt. Der Jugendwart vertritt die Interessen der Jugend im Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Verbandsmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist Mitglied im Handballverband Brandenburg, dessen Ordnungen und Richtlinien insbesondere f\u00fcr den Spielbetrieb\/ Wettkampfsport f\u00fcr die Vereinsmitglieder erg\u00e4nzend verbindlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Protokollierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer (Protokollf\u00fchrer) zu unterzeichnen ist.                                       Gefasste Beschl\u00fcsse sind w\u00f6rtlich in das Protokoll aufzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlten zwei Pr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcfen die Kassagesch\u00e4fte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; \u00dcber das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten. Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen keine Vorstandsmitglieder sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 4\/5 Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder herbeizuf\u00fchren, vorausgesetzt mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder ist anwesend. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an eine K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des Nachwuchssports in der Stadt Senftenberg.                                                                              Wird der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen Verein angestrebt, wobei die unmittelbarere ausschlie\u00dfliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen gemeinn\u00fctzigen Rechtstr\u00e4ger weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das Vereinsverm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber.                                                                                             Ist wegen Aufl\u00f6sung des Vereins oder Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit die Liquidation des Vereinsverm\u00f6gens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vorstehende Satzung wurde am 06.12.2004 in Senftenberg von der Gr\u00fcndungsversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>HANDBALLSPORTVEREIN SENFTENBERG e.V. \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHandballsportverein Senftenberg\u201c. Er hat seinen Sitz in Senftenberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins Handballsportverein Senftenberg e.V. 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